Schadensanalysen nach VDI 3822
GWP Experten: Schadensanalysen nach VDI 3822 an metallischen, polymeren und keramischen Bauteilen nach Rissen, Brüchen oder Korrosion: Trotz sorgfältiger Planung, Konstruktion, Produktion und erfolgreicher Testläufe kann es auch im Normalbetrieb zu Fehlern und Schäden an technischen Komponenten kommen. Wir helfen Ihnen den Primärschaden ausfindig zu machen, dessen Schadensursache zu klären und Abhilfemaßnahme festzulegen. Somit können Sie Schäden und finanzielle Verluste in Zukunft verhindern! Unsere Abhilfemaßnahmen beziehen sich dabei auf alle Bereiche: Konstruktion, Fertigung, Werkstofftechnik und Betriebsbedingungen.
Ablauf einer Schadensanalyse bei der GWP
Wir orientieren uns an der VDI Richtlinie 3822: Die VDI-Richtlinie 3822 „Schadensanalyse“ gibt Hilfestellungen zur Festlegung des Untersuchungsablaufes und definiert die zu verwendenden Begriffe
Schadensbeschreibung nach VDI 3822
Der erste Arbeitsschritt der Schadensanalyse ist die Schadensbeschreibung. Ziel ist, das Schadensbild, also das Aussehen, Form und Lage des Schadens zu dokumentieren. Außerdem sollen wichtige konstruktive Merkmale und werkstoffkundliche Besonderheiten erfasst werden. Die Dokumentation kann sowohl durch Fotos als auch durch wörtliche Beschreibung erfolgen.
Bestandsaufnahme
Nach Abschluss der Schadensbeschreibung wird in der Bestandsaufnahme das Umfeld des Schadensfalls genauer untersucht. Neben allgemeinen Daten z. B. zu Hersteller und Alter des defekten Produkts sollen vor allem Umwelteinflüsse erfasst werden, die den Schaden ausgelöst oder begünstigt haben könnten (Schadensanamnese). Dies können auch besondere Ereignisse sein, die sich evtl. vor dem Versagen einer Komponente ereignet haben. Ebenfalls erfolgt eine Beschreibung der Funktion des Bauteils im Kontext der Beschreibung des Gesamtsystems. Wichtig sind weiterhin Daten zu eventuell gehäuft auftretenden Schäden.
Schadenshypothese
Mit Hilfe der bis hierhin gesammelten Informationen und der Erfahrung des Untersuchungsteams lässt sich nun eine erste Schadenshypothese formulieren. Hierzu wird aus dem makroskopisch sichtbaren Schadensbild und den vorhandenen Daten eine wahrscheinliche, hypothetische Schadensursache aufgestellt, die durch die Anschließenden Untersuchungen bewiesen werden soll.
Einzeluntersuchungen
Anhand der aufgestellten Schadenshypothese wird ein Untersuchungsplan erstellt, mit dem die Hypothese bewiesen werden kann. Dazu werden auch Untersuchungen durchgeführt, mit denen die Hypothese sicher widerlegt werden kann. Als Untersuchungsmethoden kommen alle zerstörenden und zerstörungsfreien Methoden der Werkstoffprüfung zum Einsatz. Hierbei ist es wichtig, die Probenentnahme genau zu planen, um nicht Beweismaterial zu zerstören oder Untersuchungen nicht mehr durchführen zu können. Hilfreich ist häufig auch die Simulation oder Nachstellung des vermuteten Schadensablaufs in Versuc
Untersuchungsergebnisse der Schadensanalyse
Die aus der Analyse resultierenden Ergebnisse werden nun genutzt, um sie mit der Schadenshypothese zu vergleichen. Zeigen die Untersuchungen eindeutige Hinweise, die für die Hypothese sprechen, so kann nun die Schadensursache mit guter Wahrscheinlichkeit ermittelt werden. Oft ist es aber auch erforderlich die Schadenshypothese aufgrund der gefundenen Erkenntnisse zu überarbeiten und mit neuen Untersuchungen zu untermauern.
Schadensursache und Schadensabhilfe
Sieht man die Schadenshypothese als bestätigt an, so ist die Schadensursache als gefunden anzusehen. Sie wird, aufgeschlüsselt nach primären und sekundären Schadenseinflüssen, dokumentiert. Aus der Schadensursache werden nun Maßnahmen zur Prävention weiterer Schäden oder auch sofort notwendige Vorkehrungen getroffen (z. B. Rückrufaktionen).
Bericht und Wissensmanagement
Die Schadensanalysen nach VDI 3822 werden abschließend in einem Bericht dokumentiert, der alle wichtigen Informationen aus den vorangegangenen Teilschritten enthält. Durch geeignete Maßnahmen (Wissensmanagement) wird weiterhin die Zugänglichkeit und Aufbewahrung für zukünftige Verwendung sichergestellt.